Vermieter: Werbungskosten schon vor der Vermietung absetzen!
Der Werbungskostenabzug setzt nicht voraus, dass Ihnen schon Mieteinnahmen zufließen. Denn jeder, der die Absicht hat zu vermieten, darf sofort seine Werbungskosten absetzen, auch wenn er erst in späteren Kalenderjahren Mieteinnahmen erzielt. Dann liegen vorweggenommene bzw. vorab entstandene Werbungskosten vor. Infrage kommen Abschreibungen, Finanzierungskosten, Renovierungskosten und Aufwendungen für Inserate zum Beispiel in der Zeitung oder [...]
Powered by Versicherungsvergleich