Vermietung und Verpachtung: Weiterhin kein nachträglicher Schuldzinsenabzug? (FG)
Nach Auffassung des FG Düsseldorf bestehen ernstliche Zweifel, ob nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weiterhin nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
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