Vermögensanlage: Vergebliche Anschaffungskosten nicht absetzbar
Vergebliche Anschaffungskosten für eine Vermögensanlage sind in der Steuererklärung nicht als Werbungskosten für Kapitaleinkünfte absetzbar, entschied das FG Hamburg. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte beabsichtigt, Anteile an einer GmbH zu erwerben und ihre Geschäftsführung von ihren aus Altersgründen ausscheidenden Gesellschaftern zu übernehmen. Um seine persönliche Haftung zu begrenzen, sollten Anteilserwerb und Finanzierung […]
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