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Vermögensübergabevertrag: Beerdigungskosten als dauernde Last (BFH)

Hat sich in einem Vermögensübergabevertrag der Vermögensübernehmer gegenüber den Vermögensübergebern (Eltern) verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu tragen, so sind die hierfür nach dem Tod des Letztverstorbenen entstandenen Aufwendungen als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar, soweit nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe ist.









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