Vermögensverfall: Widerruf der Bestellung als Steuerberater (FG)
Das Niedersächsische FG hat zu den Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls Stellung genommen. Demnach wird ein Vermögensverfall vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters eröffnet oder dieser in das Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.
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