Verrechnung von Altverlusten - Nehmen Sie Ihre Aktiengewinne jetzt steuerfrei mit!
Wer jetzt Aktien verkauft, kann der Abgeltungssteuer entgehen. Denn aktuelle Gewinne dürfen mit Verlusten, die vor 2009 entstanden, verrechnet werden. Die Zeit drängt jedoch. Ab 2014 ist diese Verrechnung nur noch sehr begrenzt möglich.
Von FOCUS-Online-Redakteur Sascha-Pascal SchimmelPowered by Kreditvergleich
