Versäumte Abschreibung: Keine Nachholung bei nicht als Betriebsvermögen erfassten Wirtschaftsgütern
Die normale Absetzung für Abnutzung (AfA), die gleichmäßig von der Bemessungsgrundlage eines betrieblichen Wirtschaftsguts vorzunehmen ist, kann nicht nachgeholt werden, wenn sie deshalb versäumt wurde, weil das Wirtschaftsgut fälschlich nicht als betrieblich erfasst war.
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