Versicherungsrecht: Scheinselbstständigkeit einer Lohnbuchhalterin
Eine Lohnbuchhalterin hatte ein Gewerbe angemeldet und Arbeiten in der Lohn- und Finanzbuchhaltung für verschiedene Auftraggeber selbstständig ausgeführt. Das Sozialgericht Dortmund hat nun entschieden, dass Scheinselbstständigkeit vorliegt. Die Gründe dafür im Überblick.
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