Verspätungszuschlag: Gleichzeitige Festsetzung mit der Steuer (BFH)
Der Verspätungszuschlag ist regelmäßig mit der Steuer festzusetzen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann von der Verbindung der Steuerfestsetzung mit der Festsetzung des Verspätungszuschlags abgesehen werden.
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