Vertragswidrige Pkw-Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer: Lohn oder vGA? (BFH)
Die „vertragswidrige“ private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Gesellschafter-Geschäftsführer kann – je nach den Umständen des Einzelfalls - als vGA oder als Sachlohn zu beurteilen sein.
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