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Verwendung lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern ist nicht verpflichtend

Wenn ein Unternehmer, der seine Gewinne durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern vewendet, ist das Finanzamt trotzdem nicht zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines „Un“-Sicherheitszuschlags berechtigt. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Köln (FG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2017, Az. 15 K 1122/16) hervor. Finanzamt nimmt Gewinnerhöhung durch Schätzung eines […]









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