VG: Klagen gegen Erhöhung der Grundsteuer in Hamm abgewiesen
Die zu Beginn des Jahres 2015 erfolgte Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Hamm von 500 auf 600 % des Bemessungssatzes ist rechtmäßig.
Powered by Steuernachrichten
Powered by Steuernachrichten