VG Pressemitteilung: Zweitwohnungsteuersatzungen mehrerer oberbayerischer Gemeinden nichtig
Ein gestufter Steuertarif, wie ihn mehrere oberbayerische Gemeinden bei der Erhebung von Zweitwohnungsteuer anwenden, ist rechtswidrig und führt zur Nichtigkeit der jeweiligen Steuersatzung. Dies ergibt sich aus den nun vorliegenden Begründungen zweier Urteile des Verwaltungsgerichts München.
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