VG Wiesbaden : Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
Das VG Wiesbaden hat Klagen gegen die neue Grundsteuerberechnung in Hessen abgewiesen wurden. Verfassungsrechtliche Einwände gegen die Bestimmung des Grundsteuermessbetrags seien vor dem Hessischen FG geltend anzubringen, nicht vor dem VG.
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