VGH Pressemitteilung: Vergnügungsteuer für Gewinnspielautomaten in Höhe von 18% der Nettokasse rechtmäßig
Der in der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Freiburg v. 10.5.2011 bestimmte Steuersatz in Höhe von 18% der elektronisch gezählten Nettokasse für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist rechtmäßig. Dies hat der VGH Baden-Württemberg mit Urteil v. 13.12.2012 entschieden.
Powered by Finanznachrichten
