VGH Pressemitteilung: Zweitwohnungssteuer in Höhe von 3.387,90 EUR pro Jahr in Baden-Baden zulässig
Die Stadt Baden-Baden darf für eine selbst genutzte Zweitwohnung 3.387,90 EUR Zweitwohnungssteuer verlangen. Die Berufung der Stadt gegen ein Urteil des VG Karlsruhe hatte Erfolg, in dem dieser einen Abgabenbescheid wegen fehlerhafter Steuerberechnung beanstandet hatte.
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