Vollständigkeitserklärung: Abgabefrist läuft am 1. Mai ab
Die gesetzliche Deadline zur Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2009 endet am 1. Mai 2010. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin.
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