Voraus geleisteten Erbbauzinsen : Rückwirkende Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG verfassungswid
Der BFH hat das BVerfG angerufen, weil er die rückwirkende Einführung einer Regelung über die Aufteilung von in einem Einmalbetrag geleisteten Erbbauzinsen auf die Laufzeit des Erbbaurechts für verfassungswidrig hält.
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