Vorausgezahlte Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Das BMF hat seine Aussagen zum Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen neu geordnet. Die komplexe Verwaltungsanweisung stellt unter anderem dar, in welchem Veranlagungszeitraum vorausgezahlte Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgezogen werden können.
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