Voraussichtliche Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze 2019
Am 10.10.2018 hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2019 beschlossen. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird ab 1.1.2019 voraussichtlich 60.750 Euro betragen. Die weiteren voraussichtlichen Werte im Überblick.
Powered by Versicherungsvergleich