Vorbereitung auf die Insolvenzwelle: Akuter Handlungsbedarf auch für gesunde Unternehmen
Zahlungsunfähige Unternehmen müssen nach dem Wiederaufleben der Insolvenzantragspflicht am 1.10.2020 nun Farbe bekennen. Allerorts bereitet man sich auf die befürchtete Insolvenzwelle vor. Auch für gesunde Unternehmen besteht Handlungsbedarf.
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