Vorfälligkeitsentschädigung: Keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Das FG Düsseldorf hat es abgelehnt, eine Vorfälligkeitsentschädigung, die wegen der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens zu zahlen war, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. Konkret war das Darlehen zur Finanzierung vermieteter Immobilien aufgenommen und vorzeitig abgelöst worden, als die Immobilien verkauft wurden. Die Klägerin veräußerte im Jahr 2009 vermietete Immobilien und begehrte, [...]
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