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Vorsteuer eines Vereins: Aufteilung im Verhältnis des Umsatzes zu den Gesamteinnahmen (FG)

Ein Verein kann seine Vorsteuer nur abziehen, soweit sie auf seinen wirtschaftlichen Bereich entfällt. Das FG München zieht als Aufteilungsmaßstab das Verhältnis der erzielten steuerpflichtigen Umsätze zu den gesamten Einnahmen heran.









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