Vorsteuerberichtigung: „Wirtschaftsgut“ bei Massentierhandel (BFH)
„Wirtschaftsgut“ i.S. des § 15a Abs. 1 und 2 UStG ist bei Mastschweinen (Ferkeln), die für das Unternehmen bezogen worden sind, das einzelne Ferkel und nicht die „Partie“ der Tiere als Sachgesamtheit.
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