Vorsteuervergütungsverfahren: Vorsteuerbeträge aus Drittland bis Ende Juni geltend machen
Im Inland ansässige Unternehmer, die im Kalenderjahr 2019 im Drittland Waren oder sonstige Leistungen erworben haben, können die Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen der im Drittland ansässigen Unternehmer nicht im Rahmen ihrer Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Sie können das Vorsteuervergütungsverfahren nutzen.
Powered by Börsen-Handelssysteme