Werbungskosten: Arbeitnehmer haben lediglich eine regelmäßige Arbeitsstätte - Änderung der Rechtspr
Ein Arbeitnehmer, der regelmäßig verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht, hat nur eine regelmäßige Arbeitstätte, die sich nach dem ortsgebundenen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bestimmt.
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