Werbungskosten: Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund (BFH)
Aufwendungen eines Polizeihundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund sind keine nicht abziehbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung, sondern in vollem Umfang Werbungskosten sind.
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