Werbungskosten - Karlsruhe kippt Steuerregeln zu häuslichen Arbeitszimmern
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Auch wer nicht hauptberuflich von daheim aus arbeitet, darf die Kosten fürs private Büro als Werbungskosten geltend machen. Viele Steuerzahler können auf eine Nachzahlung vom Finanzamt hoffen.Powered by Reisesuchmaschine
