Wettbewerbsverzerrung: Finanzamt muss Konkurrenten Auskunft geben (FG)
Ein Unternehmen, dessen Leistungen in Konkurrenz zu Leistungen eines als gemeinnützig anerkannten Vereins stehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt Auskunft darüber verlangen, mit welchem Steuersatz die von dem Verein aus entsprechenden Tätigkeiten erzielten Umsätze besteuert worden sind.
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