Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass grundsätzlich ein Anspruch eines Prüflings auf Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung dann besteht, wenn von ihm zur Dokumentation des Prüfungsablaufs angefertigte Unterlagen vor Bestandskraft der Prüfungsentscheidung von der Prüfungsbehörde vernichtet worden sind.
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