Sonn- und Feiertags- sowie Nachtzuschläge dürfen als eine einheitliche Grundlohnergänzung ausgezahlt werden Karin H. arbeitet als Bedienung im örtlichen Hotelrestaurant. Bedingt durch ihre Tätigkeit…
In "normalen" Zeiten unter normalen Bedingungen hat Arbeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, keine Minderung des Arbeitsentgeltes zur Folge. Der Arbeitgeber hat für Feiertage…
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