Zahlstellen-Meldeverfahren: Beantragung einer Zahlstellennummer ab 2018 elektronisch
Zur Durchführung des Zahlstellen-Meldeverfahrens ist eine Zahlstellennummer erforderlich. Diese wurde bislang mit einem Vordruck bei den Krankenkassen beantragt. Ab dem 1.1.2018 müssen Zahlstellennummern elektronisch beantragt werden.
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