Zinseinkünfte aus gewinnabhängigem Darlehen: Freistellung nach DBA-USA 1989 (BFH)
Das Anrechnungsverfahren ist nicht auf aus US-Quellen stammende Zinseinkünfte aus einem gewinnabhängigen Darlehen anzuwenden. Eine Doppelbesteuerung wird vielmehr durch Freistellung der Zinseinkünfte von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer vermieden.
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