Zinsen aus Lebensversicherungen: Steuerschädliche Darlehensverwendung (BFH)
Dient ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, nicht dazu, unmittelbar und ausschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu finanzieren, sondern um ein bereits früher aufgenommenes Darlehen umzuschulden, so ist dies unschädlich, wenn die Darlehensschuld bis zum 13. Februar 1992 bereits entstanden war.
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