Zu Unrecht ausgezahlt: Rückforderung der Energiepreispauschale
Hat der Arbeitgeber die Energiepreispauschale (EPP) ausgezahlt, obwohl der Arbeitnehmer nicht anspruchsberechtigt war oder die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren, muss die EPP durch den Arbeitgeber zurückgefordert werden. Dabei ist einiges zu beachten.
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