Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers: 44,00Euro-Freigrenze für Sachbezüge nicht anwendbar
Für Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, z.B. für eine private Pflegezusatzversicherung und Krankentagegeldversicherung, ist die 44,00-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nicht anzuwenden. Dies stellt das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben klar. Das Ministerium weist darauf hin, dass Arbeitslohn alle Einnahmen sind, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dazu gehörten auch Ausgaben, die ein [...]
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