Zusammenveranlagung: Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses (BFH)
Die Änderung eines Einkommensteuerbescheides wegen eines – nur die Verhältnisse eines Ehegatten berührenden - rückwirkenden Ereignisses berechtigt nicht zur Korrektur eines Fehlers, der die steuerlichen Verhältnisse des anderen Ehegatten betrifft.
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