Zusatzbeitrag für Krankenkassen: Finanzreform erleichtert die Entgeltabrechnung
Die Krankenkassen werden ab 2015 individuelle Zusatzbeitragssätze erheben. Kündigt ein Mitglied die Kasse, ist der Versicherte während der Kündigungsfrist - anders als bisher - nicht vor der Zahlung des Zusatzbeitrags geschützt. Diese Änderung erleichtert die Entgeltabrechnung wesentlich.
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