Verlustabzug: Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten erschwert
Auch bei langfristiger Vermietung von Gewerbeobjekten wird - anders als bei Wohnobjekten - die Einkünfteerzielungsabsicht nicht vermutet, sondern ist im Einzelfall konkret festzustellen. Damit wird die Anerkennung von Verlusten erschwert.
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